Mietkautionskonto – Sind Minuszinsen zulässig?

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Mietkautionskonto – Sind Minuszinsen zulässig? – Mit der Anmietung einer Immobilie, muss der Mieter für den Vermieter eine Kaution hinterlegen. Die Kaution ist zur Sicherung der aus dem Mietverhältnis herrührenden Forderungen des Vermieters notwendig. Das wird im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 551 Begrenzung und Anlage von Mietsicherheiten – geregelt. Der Vermieter ist per Gesetz dazu verpflichtet die Kaution so anzulegen, dass diese während der gesamten Mietdauer verzinst wird. Die Kaution darf nicht ohne Verzinsung in welcher Form auch immer, aufbewahrt werden. Die Ausnahme wäre: Wenn sich Mieter und Vermieter auf eine Mietkaution ohne Zinsen einigen.

Mietkautionskonto - Sind Minuszinsen zulässig?
Mietkautionskonto – Sind Minuszinsen zulässig?

Mietkautionskonto – die Sicherheitsleistung für den Vermieter

Bei Banken und Sparkassen gibt es heute bereits so gut wie keine Zinsen mehr. Eine ganze Reihe der Geldinstitute verlangt bereits Zinsen auf Sparguthaben. Das hat bereits auch Auswirkungen auf Miet-Kautionskonten. Der Vermieter hat weiterhin Vorgaben bei der Anlage von Mietkautionen zu erfüllen. So sind Vermieter verpflichtet, die Sicherheitsleistung ihrer Wohnungsmieter auf ein sogenanntes Mietkautionskonto – getrennt von ihrem eigenen Vermögen – zugunsten der Mieter anlegen. Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) steht. Paragraf 551 Absatz 3 BGB schreibt vor: .. „Der Vermieter hat eine ihm als Sicherheit überlassene Geldsumme bei einem Kreditinstitut zu dem für Spareinlagen mit dreimonatiger Kündigungsfrist üblichen Zinssatz anzulegen. Die Vertragsparteien können eine andere Anlageform vereinbaren. In beiden Fällen muss die Anlage vom Vermögen des Vermieters getrennt erfolgen und stehen die Erträge dem Mieter zu.“ Verzichten Vermieter auf das Anlegen der Kaution, haben Mieter Anspruch auf Schadenersatz. Der richtet sich nach der Höhe des Zinsbetrags, der auf dem Sparbuch angefallen wäre.

Was passiert, wenn der Zinssatz unter Null rutscht?

Als Folge der aktuellen Zinspolitik bringen Spareinlagen in den meisten Fällen nichts mehr ein. Künftig kann man also nicht ausschliessen, dass der von der Bundesbank vorgegebene Eckzins ins Negative dreht. Gibt es beim Kautionskonto in Zukunft Negativzinsen bekommen Mieter dann beim Auszug einen geringeren Betrag zurück als sie bei Einzug in die Wohnung an Sicherheit hinterlegten. Müssen Mieter dies akzeptieren? Rechtsanwältin Beate Heilmann, Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Mietrecht und Immobilien im Deutschen Anwaltverein sagt dazu: „Wenn ihnen Erträge zustehen, dann ist dieser Grundsatz genauso gut auf Negativzinsen anwendbar. Eigentümer bräuchten den Verlust nicht zu ersetzen. Sie können nichts dafür, dass der Betrag schrumpft“.

Eine Alternative für die Mietkaution

Mieter hintelegen eine Kaution von 3 Monatsmieten beim Vermieter. Müssen diese zukünftig nachzahlen, wenn auf dem Vertragskonto ein Minuszins vereinbart ist? Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags kommt in einer Studie zu dem Schluss, dass keine Nachschusspflicht besteht. Allerdings ist zu beachten: Solange es noch Zinsen auf Bankkonten und Sparbücher für Mietsicherheiten gibt, sind diese auch zu nutzen. Sollte der Vermieter die Mietkaution trotzdem auf einem Konto mit Negativzinsen verwahren, haftet er für entgangene Zins-Verluste. Eine Alternative zu Sparbuch oder Kautionskonto wäre die Kautionsbürgschaft. Diese Variante bieten Banken und Versicherungen Mietern gegen Gebühr an. Bei Bürgschaften besteht kein Risiko, dass Minuszinsen an der Sicherheitsleistung knabbern.

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  1. N. Gabler sagt:

    Sehr geehrter Herr Professor Schröder,
    als Vermieter interessiert mich ebenfalls die Anlage der Kaution in Form von Aktien oder Fonds. Eine Mietkautionsbürgschaft erscheint mir persönlich als schlechteste Option für den Mieter – er zahlt dabei jährlich Gebühren und muss zudem noch im Schadensfall diesen an die Versicherung begleichen. In dem Artikel https://mietkautionskonto.info/kautionskonto-ohne-verwahrentgelt/ wird ebenfalls die Option eines Kautionsdepots beschrieben. Ist das aus Ihrer Sicht ebenfalls sinnvoll?

    Beste Grüße
    N.Gabler

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