Isolierglasfenster – der Einbau gilt als Modernisierung – Vertreter von Baufirmen sind immer wieder unterwegs in Siedlungen von Städten und auf Dörfern. Sie sprechen die Eigentümer auf Modernisierungen an. Ein wichtiger Baustein bei der Modernisierung ist der Austausch alter Fenster – nicht nur die Heizkosten können damit gesenkt werden – ein Beitrag für das Klima.

Isolierglasfenster – Modernisierungen
Mieter müssen sich finanziell an Modernisierungen beteiligen. Denn Vermieter können einen Teil der Kosten auf die Miete umlegen. Nicht selten kommt es deshalb zum Streit. Diesmal um Isolierglasfenster.
Modernisierung – was gehört dazu?
Von einer Modernisierung spricht man bei baulichen und technischen Veränderungen, die den Energiebedarf eines Hauses senken, Wasser sparen, den Wert einer Immobilie oder im Allgemeinen die Wohnqualität erhöhen. Der Austausch von Kastendoppelfenstern gegen Isolierglasfenster ist in der Regel eine Modernisierung. Das heißt: Mieter müssen die Maßnahme dulden (Urteil Landgericht Berlin Az.: 67 S 108/19). Härtegründe können nur in bestimmten Fällen geltend gemacht werden. Das gilt auch, wenn die Energieeinsparung durch die Maßnahme vergleichsweise gering ist.
Modernisierung – das Gericht musste klären
In dem verhandelten Fall hatte sich ein Mieter gegen den angekündigten Austausch der Fenster gewehrt. Seine Begründung: Die Vorgaben zum Heizen und Lüften nach dem Austausch der Fenster könnten nicht eingehalten werden. In einem Merkblatt war vorgegeben, dass vier Mal am Tag stoßgelüftet werden sollte. Da ihm dies unmöglich sei, sei er nicht verpflichtet, den Austausch zu dulden, erklärte der Mieter.
Das Gericht war von dieser Argumentation nicht überzeugt. Der Austausch sei eine Modernisierung, denn durch die neuen Fenster werde Energie eingespart. Dass im betreffenden Fall die theoretisch berechnete Einsparung bei lediglich 30 Litern Heizöl liege, ändere an diesem Sachverhalt nichts. Der Verweis auf die Vorgaben zum Heizen und Lüften greife ebenfalls nicht. Denn es in dem Merkblatt heiße es, es solle „möglichst“ vier Mal am Tag gelüftet werden. Dieses Lüften samt Auf- und Zudrehen der Thermostate stelle allenfalls eine Lästigkeit dar, die aber keine Härte begründe.