Bauherren haften für Unfälle auf Baustellen

Jeder kennt die Schilder an Baustellen mit der Aufschrift „Eltern haften für ihre Kinder. In erster Linie haftet aber der Bauherr selber. Arbeitssicherheitsexperte Michael Müller von der TÜV Rheinland erklärt, „das typische Eltern-haften-für-ihre-Kinder ist ein Hinweisschild ohne Rechtsbindung.“