Ihre Wohnung ist ein privater Ort – egal ob es sich um eine eigene Wohnung oder eine Mietwohnung handelt. Dies bedeutet auch, dass Sie nicht möchten, dass unbefugte Personen eintreten.
Ersatzschlüssel für den Notfall

Für viele Menschen ist die Übergabe von Wohnungsschlüsseln ein wichtiger Moment. Sie können endlich die Wohnung betreten, nach Ihren eigenen Vorstellungen gestalten und für Ihre eigenen vier Wände verantwortlich sein. Was aber, wenn der Vermieter darauf besteht, den Ersatzschlüssel im Notfall aufzubewahren? Hat der Hausbesitzer das Recht, Ersatzschlüssel für die gemietete Wohnung anzufordern?
Hausrecht ausschlaggebend
Die Antwort auf die Frage, ob der Vermieter doppelte Schlüssel behalten kann, ist klar NEIN. Der Mieter hat das sogenannte „Hausrecht“ in der gemieteten Wohnung. Auch wenn der Mieter der Übergabe des Ersatzschlüssels an den Vermieter zustimmt, kann dieser die Wohnung nicht ohne Weiteres betreten. Der Mieter muss sein Einverständnis dafür geben, dass der Vermieter die Wohnung betreten darf. Der Mieter hat das Recht der fristlosen Kündigung des Mietvertrags bei ungewolltem Betreten der Wohnung durch den Vermieter. Eine Grauzone stellen Reparaturen und das Ablesen von Zählern dar. Aber auch hier muss der Vermieter sich die Erlaubnis des Mieters einholen.
Doch was tun wenn der Vermieter dennoch einen Zweitschlüssel behält?
Hat der Vermieter ohne Zustimmung des Mieters einen Zweitschlüssel/Ersatzschlüssel behalten und händigt diesen auch auf Nachfrage nicht aus, so darf der Mieter das Schloss austauschen. Die Kosten des Austauschs trägt der Vermieter. Die Anzahl der Schlüssel pro Wohnung bemisst sich an der Anzahl der Bewohner. Hierzu zählen auch Kinder. Da der Mieter den Zugang zur Mietsache/Mietwohnung jederzeit haben muss, sind auch bei Garagen alle Schlüssel auszuhändigen, beziehungsweise dem Mieter bereitzustellen. Eine Ausnahme der Schlüssel-pro-Kopf-Regel gibt es bei Singlehaushalten, hier bekommt der Mieter natürlich auch noch einen Zweitschlüssel. Fertigt der Mieter Kopien des Wohnungsschlüssels an, so muss er den Vermieter darüber informieren. Die Kosten trägt in diesem Fall ebenfalls der Mieter.
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