Der Ansturm ist groß, bereits 11.000 Familien haben einen Antrag auf den staatlichen Zuschuss für Baukindergeld gestellt. Wir zeigen Ihnen, wann Sie eine Förderung erhalten können und in welcher Höhe sie ausfällt.

Momentan wird damit gerechnet, dass das Baukindergeld ab März 2019 ausgezahlt werden kann. Zuletzt gab es Berichte darüber, dass technische Probleme beim Hochladen von Dokumenten wie Grundbucheinträge den Antrag verkomplizieren. Diese Berichte wurden von einer Sprecherin der KfW-Bank zurückgewiesen.
Voraussetzung für eine Auszahlung im kommenden März, ist das Hochladen der Dokumente, nur so gilt ein Antrag als abgeschlossen. Wenn Sie einen Antrag bis März 2019 stellen, müssen Sie die Dokumente spätestens bis Ende 2019 hochgeladen haben. Das Baukindergeld beträgt eine Höhe von 12.000€ je Kind und kann seit September 2019 beantragt werden.
Baukindergeld in Höhe von 12.000 Euro
Laut einer Sprecherin der KfW-Bank, sei das Programm sehr schnell aufgebaut worden. Rund 11.000 Anträge gingen in der ersten Woche ein. Die Bundesregierung entschied sich aufgrund der stark ansteigenden Immobilienpreise für eine staatliche Unterstützung. Den Familien soll so eine finanzielle Unterstützung gewährleistet werden. Der Zuschuss der Bundesregierung beträgt 1200 € je Kind pro Jahr. Dieser Zuschuss wird über den Zeitraum von 10 Jahren ausgezahlt. Somit ergibt sich ein Zuschuss von Insgesamt 12.000 Euro pro Kind.
Der Beschluss des Projektes wurde von der großen Koalition auf Betreiben von CDU/CSU beschlossen. Voraussetzungen für das Baukindergeld sind für Familien und Alleinerziehende mit einem Kind, die bis zu einer Grenze von 90.000 Euro versteuertes Haushaltseinkommen im Jahr vorweisen können.
Jörn Reinecke, Vorstandsmitglied der Magna Real Estate GmbH, erklärt, „die Einkommensgrenzen steigen je Anzahl an Kindern. Bei zwei Kindern beträgt die Einkommensgrenze 105.000 Euro und bei drei Kindern bei 120.000 Euro. Ein Antrag kann für Kaufverträge und Baugenehmigungen gestellt werden, wenn sie seit dem 1. Januar 2018 abgeschlossen oder erteilt wurden. Die Letzte Förderung soll es geben, wenn die Abschlüsse bis 31. Dezember 2020 besiegelt worden sind.“
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